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Abfallentsorgung in Küsnacht wird teurer: Das ändert sich ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 steigen in Küsnacht die Abfallgebühren. Der Gemeinderat hat eine Erhöhung der Preise für Kehrichtmarken, Sperrgut und Grüngut beschlossen. Die Grundgebühr bleibt stabil.

Abfallentsorgung in Küsnacht wird teurer: Das ändert sich ab 2027
Foto: Jilbert Ebrahimi / Unsplash

Die Gemeinde Küsnacht passt per 1. Januar 2027 ihre Abfallgebühren an. Wie der Gemeinderat mitteilt, ist dieser Entscheid notwendig, da die aktuelle Abfallentsorgung nicht mehr kostendeckend ist. Ohne die Erhöhung würde die entsprechende Spezialfinanzierung ins Minus geraten. Der Gemeinderat hat die Anpassung an seiner Sitzung vom 8. Juli 2026 beschlossen.

Höhere Preise für Kehricht und Sperrgut

Die Gebührenmarken für Kehricht und Sperrgut kosten neu 2 Franken statt wie bisher 1.40 Franken. Für einen herkömmlichen 35-Liter-Kehrichtsack wird weiterhin eine Marke benötigt, was neu Kosten von 2 Franken verursacht. Ein 60-Liter-Sack benötigt zwei Marken (4 Franken), ein 110-Liter-Sack drei Marken (6 Franken). Bei Sperrgut wird die Gebühr ebenfalls nach Gewicht und der Anzahl der benötigten Marken berechnet.

Anpassungen beim Grüngut

Auch beim Grüngut müssen die Einwohnerinnen und Einwohner tiefer in das Portemonnaie greifen. Die kleineren Gebührenbändel kosten neu 2.50 Franken (bisher 2 Franken), die grösseren Bändel werden für 10 Franken (bisher 8 Franken) abgegeben. Die Preise für die Jahresvignetten zur Ganzjahresleerung steigen ebenfalls: Für einen Container von 90 bis 140 Litern werden neu 150 Franken statt 120 Franken fällig. Bei der grössten Containerkategorie von 401 bis 800 Litern steigt der Preis von 720 Franken auf 900 Franken.

Unverändert bleibt hingegen die jährliche Grundgebühr. Diese beträgt weiterhin 70 Franken pro Haushalt und Betrieb.

Preisüberwacher verzichtet auf Stellungnahme

Der Preisüberwacher wurde im Vorfeld über die Pläne informiert. Er verzichtete auf eine formelle Stellungnahme, forderte die Gemeinde jedoch auf, die Selbstdeklaration zusammen mit dem Entscheid der Behörde zu veröffentlichen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab der Veröffentlichung schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Meilen erhoben werden. Die entsprechenden Unterlagen und das revidierte Abfallreglement liegen während dieser Frist beim Bauamt der Gemeinde Küsnacht zur Einsicht auf.

Erhöhung der Abfallgebühren per 1. Januar 2027 – Küsnacht

Quelle: Gemeinde Küsnacht

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